Ein Wahlgrab ist die individuellste Grabform mit den größten Auswahl-, Gestaltungs- und Belegungsmöglichkeiten. Als typische Familiengrabstätte kann eine Grabstätte über mehrere Generationen genutzt werden.
Merkmale und Besonderheiten:
Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und kann verlängert werden.
Die Lage ist frei wählbar.
Individuelle Bepflanzung und Gestaltung einschließlich Grabmal ist weitestgehend möglich.
Größe der Grabstelle ist wählbar (ein, zwei oder auch mehr Plätze).
Pro Platz können ein Sarg und bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Dabei muss die Sargbestattung als erstes erfolgen.
Die Pflege der Grabstätte erfolgt durch die Nutzungsberechtigten (Pflegepflicht), kann aber auch durch ein Legat an den Friedhofsträger übertragen werden.